Welche Krankenkassen übernehmen das Hautkrebsscreening unter 35?

In Deutschland wird das Hautkrebs-Screening (Hautkrebsvorsorge) normalerweise ab dem 35. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es ist eine Vorsorgemaßnahme, die für Personen ab diesem Alter angeboten wird, da das Risiko für Hautkrebs in der Regel mit dem Alter steigt. Die Kosten für ein Hautkrebs-Screening vor dem 35. Lebensjahr werden normalerweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wenn Sie jünger als 35 Jahre sind und aus medizinischen Gründen eine spezielle Hautuntersuchung oder -behandlung benötigen, sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden, um Informationen über die Kostenübernahme und die notwendigen Schritte zur Beantragung zu erhalten. In einigen Fällen kann eine solche Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchgeführt werden, und die Kosten müssen vom Patienten getragen werden.